Ehebruch wird in der Ethnologie und der Anthropologie als das Eingehen gesellschaftlich nicht geduldeter außerehelicher Beziehungen definiert. Vor allem in Gesellschaften mit patrilinearen Gesellschaftsordnungen wird Ehebruch der Frau streng bestraft. In matrilinearen Gesellschaften hingegen, in denen der biologischen Vaterschaft keine große Bedeutung beigemessen wird, gilt der Ehebruch meist als minder schweres Delikt. In ein und derselben Gesellschaft können unterschiedliche, teilweise sogar sich gegenseitig ausschließende Konzepte des Ehebruchs vorkommen. Trotz oft sehr schwerer Strafen kommt Ehebruch in allen von Anthropologen untersuchten Gesellschaften vor, auch wenn Monogamie die Norm darstellt. In Deutschland gilt Ehebruch zivilrechtlich als unerlaubte Handlung und als Verletzung der aus der Ehe folgenden Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 S. 2 BGB). Jedoch wird Ehebruch seit dem 1. September 1969 (1. StrRG) nicht mehr strafrechtlich sanktioniert. Auch ist seit dem Wegfall des Verschuldensprinzips zum 1. Juli 1977 (1. EheRG) Ehebruch allein kein hinreichender Scheidungsgrund mehr; vielmehr wird auf die Zerrüttung der Ehe abgestellt. Schweiz Im Strafgesetzbuch existiert keine Erwähnung des Ehebruches mehr. Österreich Im Strafgesetzbuch existiert keine Erwähnung des Ehebruches mehr. Liechtenstein Im Strafgesetzbuch existiert auch hier keine Erwähnung des Ehebruches mehr. Seit 1974 sind Scheidungen legalisiert. Philippinen In den Philippinen - als Beispiel eines nicht-islamischen Landes - steht Ehebruch ebenfalls unter Strafe. Scheidungen sind gemäß der Verfassung nur der muslimischen Minderheit erlaubt. Im antiken Athen Im antiken Athen hatte der betrogene Ehemann das Recht, seine Ehefrau zu töten sowie den ehebrechenden Mann beliebig zu bestrafen. Er durfte ihn töten oder verstümmeln. Es wird von Fällen berichtet, wo dem Mann das Glied oder die Nase abgehackt wurde, zuweilen wurde ihm auch der Kopf einer Meeräsche oder ein Rettich in den Darmausgang gerammt. Text-Quelle: Wikipedia
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Siegfried Trapp
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Ehebruch wird in der Ethnologie und der Anthropologie als das Eingehen gesellschaftlich nicht geduldeter außerehelicher Beziehungen definiert. Vor allem in Gesellschaften mit patrilinearen Gesellschaftsordnungen wird Ehebruch der Frau streng bestraft. In matrilinearen Gesellschaften hingegen, in denen der biologischen Vaterschaft keine große Bedeutung beigemessen wird, gilt der Ehebruch meist als minder schweres Delikt. In ein und derselben Gesellschaft können unterschiedliche, teilweise sogar sich gegenseitig ausschließende Konzepte des Ehebruchs vorkommen. Trotz oft sehr schwerer Strafen kommt Ehebruch in allen von Anthropologen untersuchten Gesellschaften vor, auch wenn Monogamie die Norm darstellt. In Deutschland gilt Ehebruch zivilrechtlich als unerlaubte Handlung und als Verletzung der aus der Ehe folgenden Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 S. 2 BGB). Jedoch wird Ehebruch seit dem 1. September 1969 (1. StrRG) nicht mehr strafrechtlich sanktioniert. Auch ist seit dem Wegfall des Verschuldensprinzips zum 1. Juli 1977 (1. EheRG) Ehebruch allein kein hinreichender Scheidungsgrund mehr; vielmehr wird auf die Zerrüttung der Ehe abgestellt. Schweiz Im Strafgesetzbuch existiert keine Erwähnung des Ehebruches mehr. Österreich Im Strafgesetzbuch existiert keine Erwähnung des Ehebruches mehr. Liechtenstein  Im Strafgesetzbuch existiert auch hier keine Erwähnung des Ehebruches mehr. Seit 1974 sind Scheidungen legalisiert. Philippinen  In den Philippinen - als Beispiel eines nicht-islamischen Landes - steht Ehebruch unter Strafe. Scheidungen sind gemäß der Verfassung nur der muslimischen Minderheit erlaubt. Im antiken Athen  Im antiken Athen hatte der betrogene Ehemann das Recht, seine Ehefrau zu töten sowie den ehebrechenden Mann beliebig zu bestrafen. Er durfte ihn töten oder verstümmeln. Es wird von Fällen berichtet, wo dem Mann das Glied oder die Nase abgehackt wurde, zuweilen wurde ihm auch der Kopf einer Meeräsche oder ein Rettich in den Darmausgang gerammt. Text-Quelle: Wikipedia
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